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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 23. September 2026

Wofür diese Erklärung gilt

Für Boltwork, die Arbeitszeiterfassung von Galdora Personalmanagement GmbH & Co. KG: die öffentlichen Seiten (Startseite, Anmeldung, Impressum, Datenschutz, AGB und diese Seite) und die Anwendung nach der Anmeldung.

Was wir anstreben

Boltwork soll auch mit Tastatur allein, mit starker Vergrößerung und mit Hilfsmitteln bedienbar sein. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Stufe AA, wie sie die europäische Norm EN 301 549 zugrunde legt.

Stand der Vereinbarkeit: teilweise

Boltwork ist mit diesen Anforderungen teilweise vereinbar. Eine vollständige Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden. Was geprüft wurde, steht im nächsten Abschnitt, was bekannt nicht erfüllt ist, im übernächsten.

Wie wir geprüft haben

Am 23. September 2026, von uns selbst:

  • Automatische Prüfung mit dem Werkzeug axe-core gegen WCAG 2.1 A und AA: Startseite, Anmeldung, Impressum, Datenschutz, AGB und diese Seite jeweils in hellem und dunklem Design, dazu in den vier Farbmodi des Ansichts-Panels; nach der Anmeldung die Startseite der Anwendung mit einem Mitarbeiterkonto.
  • Bedienung des Ansichts-Panels allein mit der Tastatur: öffnen, alle Einstellungen erreichen, schließen.
  • Darstellung bei 390 Pixel Bildschirmbreite, wie auf einem Smartphone, in normaler und in größter Schriftstufe des Panels (175 %).

Automatische Prüfungen finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme. Nicht geprüft haben wir bisher die Bedienung mit einem Screenreader, die übrigen Seiten der Anwendung und die Reihenfolge beim Durchtabben jeder einzelnen Seite.

Bekannte Einschränkungen

  • Kein vollständiges Audit. Siehe oben — große Teile der Anwendung sind noch nicht geprüft.
  • Startseite der Anwendung. Die automatische Prüfung meldet dort nach der Anmeldung eine Zwischenüberschrift in der Seitenleiste mit zu schwachem Kontrast, ein Bedienelement mit fehlerhafter Auszeichnung für Hilfsmittel und im dunklen Design die Schaltfläche „Einstempeln“ mit zu schwachem Kontrast (weiße Schrift auf Grün).
  • Anmeldeseite. Die Schaltfläche, mit der sich das Passwort anzeigen lässt, ist mit der Tastatur nicht erreichbar.
  • Startseite bei großer Schrift. In der größten Schriftstufe des Panels (175 %) muss man auf Smartphone-Breite auf der Startseite waagerecht scrollen. Alle anderen geprüften Seiten passen.
  • Zwei Farbmodi des Panels. Im Modus „Hoher Kontrast, hell“ erscheinen Links, die auf einer dunklen oder farbigen Fläche stehen, in dunklem Blau und sind dort schlecht lesbar — betroffen sind die Anmeldeseite und der Knopf zum PDF der AGB. Im „Nachtmodus“ bleibt derselbe Knopf knapp unter dem geforderten Kontrast.
  • Farbausgleich nicht in Firefox. Der Ausgleich für Farbfehlsichtigkeit im Ansichts-Panel steht in Firefox nicht zur Verfügung, weil der Browser die dafür nötige Darstellung nicht unterstützt. Das Panel blendet die Option dort aus.
  • Dateien und Exporte. Für PDF-Dateien, die Boltwork erzeugt (etwa Stundenzettel), und für hochgeladene Dateien sichern wir keine Barrierefreiheit zu.

Das Ansichts-Panel — was es kann und was nicht

Unten links auf jeder Seite finden Sie eine Schaltfläche, mit der Sie Schriftgröße, Zeilen- und Buchstabenabstand, Kontrast, Farbsättigung, einen Blaulichtfilter und mehrere Lesehilfen einstellen können. Öffnen geht auch mit der Tastenkombination Alt + 0. Ihre Einstellung wird nur in Ihrem Browser gespeichert und nicht an uns übertragen.

Das Panel ersetzt keine barrierefreie Anwendung. Es kann Text vergrößern, aber keine fehlende Bildbeschreibung ergänzen und keine Bedienung reparieren, die ohne Maus nicht funktioniert. Wenn Ihnen etwas im Weg steht, ist das ein Fehler bei uns.

Barriere melden

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen — eine Stelle, die Sie mit der Tastatur nicht erreichen, ein zu schwacher Text, eine Grafik ohne Beschreibung —, schreiben Sie uns oder rufen Sie an:

Galdora Personalmanagement GmbH & Co. KG
E-Mail: info@galdora.de
Telefon: 02161 621 260-0

Hilfreich ist, wenn Sie angeben, auf welcher Seite es passiert ist und welches Gerät, welchen Browser oder welches Hilfsmittel Sie verwenden.

Schlichtungsverfahren

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Sie vermittelt bei Konflikten um Barrierefreiheit, auch nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Für die Überwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig: www.mlbf-barrierefrei.de